Einziehung von Forderungen
Inkasso ist der Versuch eines Gläubigers, seinen Schuldner dazu zu bringen, die Geldschuld zu begleichen, die er ihm gegenüber eingegangen ist. Die Zahlung kann entweder auf einvernehmliche Weise nach einer Mahnung oder durch ein Gerichtsverfahren und eventuell eine Vollstreckungsmaßnahme erreicht werden.
Um eine Forderung zu sichern, deren Eintreibung gefährdet erscheint, können Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, die das Vermögen des Schuldners mit einer Nichtverfügbarkeit belegen oder die Eintragung eines besonderen Sicherungsrechts auf dieses Vermögen ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen die Interessen des Gläubigers schützen und das Risiko einer Insolvenz des Schuldners verhindern.
Die Kollisionsnormen
Grundsätzlich unterliegt ein Vertrag dem von den Parteien gewählten Recht. Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, muss das anwendbare Recht nach den Regeln des internationalen Privatrechts bestimmt werden, wobei die besonderen Regeln für Verbraucherverträge zu beachten sind.
Das Aufforderungsschreiben
Im Gegensatz zu dem, was man oft hört, ist ein Gläubiger, der seine Forderung von seinem Schuldner eintreiben möchte, nicht immer verpflichtet, ihm eine Mahnung zu senden. Falls jedoch eine Mahnung erforderlich ist, muss diese eine bestimmte Form und einen bestimmten Inhalt aufweisen.
Verzugszinsen und Beitreibungsentschädigungen
Die anwendbaren Zahlungsfristen, Verzugszinssätze und Inkassovergütungen hängen von der Art des Transaktionsempfängers ab und werden durch das Gesetz vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen geregelt.
Jeder Schuldner muss seine Rechnungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen bezahlen, wenn nicht sogar innerhalb der gesetzlichen Fristen. Andernfalls kann der Gläubiger von ihm Verzugszinsen sowie eine Entschädigung für Inkassokosten verlangen.
Die Regeln der territorialen Zuständigkeit
Grundsätzlich ist zwar das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig, doch sollte man auf alternative oder besondere Zuständigkeiten achten.
Regeln für materielle Zuständigkeiten
In Zivil- und Handelssachen liegt die Zuständigkeit mal beim Friedensgericht, mal beim Bezirksgericht.
Vor dem Friedensgericht können mit dem bedingten Zahlungsbefehl und der Vorladung („citation“) Forderungen bis zu einem Betrag von 15.000 Euro eingetrieben werden.
Sowohl der bedingte Zahlungsbefehl als auch die Vorladung müssen einem bestimmten Formalismus entsprechen.
Verfahren, die Forderungen von mehr als 15.000 Euro betreffen, fallen in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts, das durch eine Vorladung („assignation“) angerufen wird.
Wenn sich das Bezirksgericht mit Handelsstreitigkeiten befasst, ist die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, um eine wirksame Vertretung zu gewährleisten. Ist der Schuldner hingegen kein Kaufmann, muss die Vorladung in Zivilsachen vor das Bezirksgericht gebracht werden, und in diesem Fall ist der Beistand eines Anwalts obligatorisch.
Es sollte nicht vergessen werden, dass es möglich ist, im Wege einer einstweiligen Verfügung zu klagen, wenn insbesondere die Forderung nicht ernsthaft bestritten werden kann. Wenn die Verpflichtung jedoch bestritten wird oder bestritten zu werden droht, ist es besser, in der Hauptsache zu klagen.
Grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen
Um eine Forderung gegen eine Privatperson bzw. ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks) einzutreiben, sind drei Instrumente vorgesehen, die die nationalen Verfahren ergänzen und optional sind:
Entscheidungen, die im Rahmen dieses Verfahrens getroffen werden, werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckbar und können nicht angefochten werden (außer bei Widersprüchlichkeit mit einer bestehenden Entscheidung zwischen den Parteien in dem anderen betroffenen Land).
Ob es sich um Handelsforderungen, unbezahlte Rechnungen, Mietrückstände, Lohnrückstände oder andere Arten von Schulden handelt, unser Team wird Ihre Fälle mit Professionalität und Engagement bearbeiten.
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