ENTSCHÄDIGUNG FÜR PERSONENSCHÄDEN
Nach einem Unfall können das Leben des Opfers und seiner Angehörigen von einem Tag auf den anderen aus den Fugen geraten.
Das Opfer sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert:
Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls, eines Übergriffs, eines Haushaltsunfalls, eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder eines medizinischen Fehlers geworden sind, bleiben Sie in dieser schwierigen Zeit nicht allein. Lassen Sie sich unterstützen. Unsere Kanzlei, die auf das Gebiet der Personenschadenregulierung spezialisiert ist, setzt alles daran, dass Sie umfassend für alle Ihre Schäden entschädigt werden.
Das Opfer hat Anspruch auf eine vollständige Entschädigung für alle durch den Unfall verursachten Schäden – sowohl materieller als auch immaterieller Art:
Alle unfallbedingten Folgen sowie die gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen der erlittenen körperlichen Schäden – physisch, psychisch, beruflich und wirtschaftlich – müssen entschädigt werden.
Im Falle des Todes des Opfers oder einer schweren Behinderung haben auch die Angehörigen Anspruch auf eine Entschädigung für die ihnen als Folge erlittenen materiellen und moralischen Schäden.
Entschädigung für Personenschäden und Sozialregress
Kontakt
WIR FREUEN UNS, SIE AUF
DEUTSCH, FRANZÖSISCH, LUXEMBURGISCH ODER ENGLISCH BEGRÜßEN ZU DÜRFEN.
MINDEN AVOCATS
7, avenue des Archiducs
L-1135 Luxembourg
T. +352 45 37 38
F. +352 45 55 65