MEDIZIN- UND KRANKENHAUSRECHT

Das Medizin- und Krankenhausrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Gebieten, vom Patientenrecht über die Gesetzgebung zu Gesundheitseinrichtungen und das Arzneimittelrecht bis hin zur Arzthaftung und den Standesregeln für Angehörige der Gesundheitsberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenpfleger usw.).

Unsere Kompetenzen im Bereich des Medizin- und Krankenhausrechts umfassen unter anderem die folgenden Themen:

  • Patientenrechte (Zugang zur Krankenakte, ärztliche Schweigepflicht usw.),
  • Pflichten des Arztes und anderer Angehöriger der Gesundheitsberufe (Apotheker, Krankenpfleger usw.),
  • Regulierung der Ausübung der Medizin (Zulassung zur Ausübung der Medizin, illegale Ausübung, Entzug oder Aussetzung usw.),
  • medizinische Berufsethik,
  • Arzthaftung (zivil- und strafrechtliche Haftung von Angehörigen der Gesundheitsberufe),
  • Rechtsvorschriften über Gesundheitseinrichtungen,
  • Arzneimittelrecht,
  • Laborgesetzgebung,
  • usw.

Ob Sie eine Fachkraft im Gesundheitswesen, eine medizinische Einrichtung, ein Labor, ein Patient, der Opfer eines ärztlichen Fehlers geworden ist, oder eine andere Partei sind, die in einen medizinischen Rechtsstreit verwickelt ist, unser Anwaltsteam wird Ihre Interessen in diesem komplexen Bereich des Medizin- und Krankenhausrechts mit Engagement sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich wahren.

Medizin- und Krankenhausrecht

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