Arbeits- und Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst das Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die auf die individuellen und kollektiven Beziehungen zwischen privaten Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern anwendbar sind, die unter ihrer Aufsicht arbeiten und dafür ein Entgelt erhalten.
Das Recht der sozialen Sicherheit kann als die Gesamtheit der Rechtsnormen definiert werden, deren Ziel es ist, das Individuum oder den Haushalt gegen alle sozialen Risiken abzusichern, unabhängig davon, ob sie beruflich bedingt sind oder nicht.
Ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Personalvertreter oder Verein sind, unser Anwaltsteam berät und begleitet Sie in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses:
Wir versuchen immer, eine Verhandlungslösung für Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihren Arbeitnehmern und Personalvertretern zu finden. Sollte sich eine solche Lösung jedoch als unmöglich erweisen, werden wir Ihre Interessen mit Engagement und Professionalität vor den Arbeitsgerichten vertreten.
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