ZIVILRECHTLICHES HAFTUNGSRECHT
Das zivilrechtliche Haftungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Regeln und Grundsätze regelt, die mit der Verpflichtung zur Entschädigung eines anderen zugefügten Schadens verbunden sind. Es umfasst einerseits die außervertragliche Haftung, die sich aus unerlaubten, fahrlässigen oder unvorsichtigen Handlungen ergibt, und andererseits die vertragliche Haftung, die sich aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ergibt.
I. Außervertragliche Haftung
Im Bereich der außervertraglichen Haftung (oder „deliktischen Haftung“) ist jede natürliche oder juristische Person verpflichtet, die von ihr verursachten Schäden zu ersetzen, sei es durch eigenes Handeln (Art. 1382 und 1383 des Zivilgesetzbuches), durch Personen, für die sie verantwortlich ist, oder durch Dinge, die sie beaufsichtigt (Art. 1384 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches).
Die zivilrechtliche Haftung erstreckt sich somit auf Eltern für die Handlungen ihrer minderjährigen Kinder (Art. 1384 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches), Arbeitgeber für die Handlungen ihrer Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit (Art. 1384 Absatz 3 des Zivilgesetzbuches), Tierhalter (Art. 1385 des Zivilgesetzbuches), Gebäudeeigentümer (Art. 1386 des Zivilgesetzbuches), usw.
Die Fälle, in denen die außervertragliche Haftung greift, können daher sehr unterschiedlich sein:
II. Vertragliche Haftung
Die vertragliche Haftung hingegen ergibt sich aus der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen. Abgesehen von Ausnahmen gelten die gesetzlich abgeschlossenen Verträge als verbindlich für die Parteien (Art. 1134 des Zivilgesetzbuches): pacta sunt servanda. Daraus ergibt sich, dass eine Partei, die ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, verpflichtet sein kann, die durch diese Verletzung entstandenen Schäden der anderen Partei zu ersetzen.
Ob im vertraglichen oder außervertraglichen Rahmen: Das Recht der Haftung zielt stets darauf ab, eine vollständige Wiedergutmachung der von den Opfern erlittenen Schäden gemäß dem Grundsatz „Der gesamte Schaden und nur der Schaden“ zu gewährleisten.
Unser Anwaltsteam wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich eine vollständige Entschädigung für den Ihnen entstandenen Schaden erhalten.
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